- Jugendbericht
- Jugendbericht,gemäß § 84 SGB VIII von der Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegender Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe; in jedem dritten Bericht ist zusätzlich auf die Gesamtsituation Jugendhilfe einzugehen. Erarbeitet wird der Jugendbericht von einer Sachverständigenkommission unter Federführung des Deutschen Jugendinstituts e. V., wobei die Träger der Jugendhilfe zur Auskunft verpflichtet sind. Die Bundesregierung muss zum Jugendbericht jeweils Stellung nehmen. Die Jugendberichte sollen die gesetzgebenden Körperschaften über die Situation der Jugend unterrichten und entsprechende Beschlussfassungen und Gesetzentwürfe erleichtern, zur Auswertung jugendpolitischer Maßnahmen dienen und Vorschläge für eine langfristige Weiterentwicklung von Jugendarbeit und Jugendhilfe unterbreiten.
Universal-Lexikon. 2012.